INVALIDITÄT, BERUFSUNFÄHIGKEIT, ERWERBSUNFÄHIGKEIT
(PENSION ODER REHABILITATIONSGELD)
ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN, BERECHNUNG UND AKTUELLE JUDIKATUR DES OGH
Zum Arbeiten zu krank, für eine Pension zu gesund, für die Betroffenen häufig eine sehr triste Situation.
Interessierte sollen darüber informiert werden, welche Sachverhalte für die Zuerkennung einer Pension relevant und welche irrelevant sind und auch wie weit ein Lehrabschlussprüfungszeugnis und das Alter des Pensionswerbers eine positive Erledigung des Pensionsantrags beeinflussen.
Bei vorübergehender Invalidität (Berufsunfähigkeit) erhalten ASVG-Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren wurden, keine Pension, sondern Rehabilitationsgeld.
Für GSVG-Versicherte und Bauern gibt es nie ein Rehabilitationsgeld. Diese Personen erhalten bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit eine befristete Erwerbsunfähigkeitspension.
Inhalte:
Anspruchsvoraussetzungen für eine Invaliditätspension, (Berufsunfähigkeitspension)
❖ Invalidität für gelernte Arbeiter
❖ Berufsunfähigkeit für Angestellte
❖ Invalidität für Personen ohne Berufsschutz ❖ Härtefallregelung für 50-Jährige Arbeitslose ❖ Tätigkeitsschutz für 60-Jährige Männer
Erwerbsunfähigkeitspension für Selbständige ❖ unter 50-Jährige
❖ über 50-Jährige in bestimmten Fällen ❖ über 60jährige Männer
Umschulungsgeld bzw. Rehabilitationsgeld für ab 1.1.1964 geborene ASVG-Versicherte ❖ Dauer und Höhe
❖ Entziehung des Rehabilitationsgeldes, was dann?
❖ Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation
❖ Gegenüberstellung: Rehabilitationsgeld – befristete Pension ❖ Judikatur des OGH zur Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit
❖ welche Tatsachen sind für die Zuerkennung einer Invaliditätspension (Berufsunfähigkeitspension, Erwerbsunfähigkeitspension) relevant und welche sind irrelevant
❖ Krankenstände? Arbeitsmarktlage? Behinderteneigenschaft? Alter? Familienstand? Anmarschweg? abgelegener Wohnort?
❖ zumutbarer sozialer Abstieg
Berechnung einer Invaliditätspension (Berufsunfähigkeitspension, Erwerbsunfähigkeitspension) soziale Absicherung
Erwerbstätigkeit eines Invaliditätspensionisten (Berufsunfähigkeitspensionisten, Erwerbsunfähigkeitspensionisten)Berufsunfähigkeitspensionist erreicht Regelpensionsalter, ändert sich etwas? Bitte nehmen Sie einen Taschenrechner mit!
Hinweis:
Nach Ihrer Anmeldung finden Sie detaillierte Informationen zu diesem Seminarangebot. Vor Ort erhalten Sie die Seminarunterlagen in physischer Form. Beachten Sie bitte, dass für dieses Seminar eine begrenzte Teilnehmerzahl vorgesehen ist. Die Teilnehmerplätze werden nach Anmeldungsdatum vergeben.
Teinehmerkreis:
Unternehmensjuristen, Personalabteilungen, Personalabrechnungen, Lohn- und Steuerabrechnungen,
Betriebsräte, Fachangestellte, Versicherungen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Seminarmethode:
Ganztägig, praxisorientiert, intensiver Austausch zwischen Teilnehmern und Referent, Diskussion, Frage / Antwort
Termine & Orte
23. Jänner 2020
(Anmeldefrist 1.02.2020)
9:00 – 17:00 Uhr
Falkensteiner Schlosshotel Velden

REFERENT / IN:
Mag. Christian Steiner
Viele Jahre in der Sozialversicherungsabteilung der Arbeiterkammer Wien tätig und vorwiegend mit Fragen der Pensionsversicherung befasst; Referentin bei Seminaren sowohl für Personalleiter als auch für Betriebsräte und Interessenvertreter; Autorin des Buches „Altersteilzeit in Frage und Antwort” (Stand Jänner 2019).
Teilnahmegebühr
€ 475.- exkl. Ust
(Ermäßigungen/Sonderkonditionen unter: office@abwacademy.eu)
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